Geld zum Wohnen

Für jede Stadt gibt es eine Obergrenze, wie teuer eine Wohnung sein darf. Das ist der Mietrichtwert.
Dabei wird festgelegt, wie hoch die Kosten für eine Wohnung sein dürfen. Das gilt dann für die Miete und für die Nebenkosten (ohne Heizkosten). Je nachdem, wie viele Menschen in der Wohnung leben sollen, ändert sich diese Zahl. Das nennt man den angemessenen Mietpreis.

Wenn die Miete und die Nebenkosten für Ihre Wohnung nicht teurer sind als diese Obergrenze, übernimmt das Jobcenter Köln grundsätzlich diese Kosten komplett in die Berechnung. Das bedeutet, dass Sie auch das Geld zum Wohnen vom Jobcenter bekommen.

Neu in Köln / Umzug in Köln

Vereinbaren Sie unbedingt einen Beratungstermin im Jobcenter Köln, bevor Sie einen neuen Mietvertrag in Köln unterschreiben.
Je früher Sie sich beim Jobcenter Köln melden, desto besser können wir Sie beraten.

Nur wenn Sie uns rechtzeitig informieren (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Kaution, Renovierung, Umzugskosten).

Senden Sie uns ein Mietangebot für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) zur Prüfung zu.
Wenn Sie neu nach Köln ziehen: Für die Prüfung ist der Standort im Jobcenter Köln zuständig, der die Postleitzahl Ihrer neuen Adresse betreut.
Wenn Sie bereits Geld vom Jobcenter Köln bekommen und innerhalb Kölns umziehen wollen: Melden Sie sich bitte bei dem Team, das aktuell für Sie zuständig ist.

Bitte beachten Sie Ihre Kündigungsfrist, damit keine doppelte Mietzahlung entsteht.

Sie haben Fragen zum Umzug? Sprechen Sie uns an.

Übernahme von Mietkautionen, Sicherheitsleistungen oder Genossenschaftsanteilen

Wenn Sie umziehen möchten und uns rechtzeitig ein Mietangebot vorlegen (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können Sie in Ihrem zuständigen Geschäftsbereich auch einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungshilfen stellen. Wohnungsbeschaffungshilfen sind unter anderem die Kosten für Mietkautionen, Sicherheitsleistungen oder Genossenschaftsanteile.

Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.

Ihre Wohnung ist zu teuer?

Wenn Ihre Wohnung zu teuer ist, können wir vielleicht trotzdem erst einmal die kompletten Kosten übernehmen. Das dürfen wir aber nur übergangsweise tun.

Wir suchen dann gemeinsam eine Möglichkeit, wie Sie die Kosten senken können. Das könnten Sie zum Beispiel tun, indem Sie

  • Ihre Wohnung untervermieten;
  • eine neue Wohnung suchen, die günstiger ist.

Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.

Nach Ablauf der Übergangszeit dürfen wir nur noch so viel Geld zum Wohnen übernehmen, dass die Obergrenze nicht überschritten wird. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst bezahlen.

Informationen zum Wohngeld

Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Wohngeld-Seite der Stadt Köln.

Online gibt es auch einen Wohngeld-Rechner.

Nachzahlung für Strom- und Heizkosten

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, sind Ihre Stromkosten pauschal mit dem Regelsatz abgedeckt. Sie müssen die Stromrechnung davon selbst an den Stromanbieter bezahlen.

Sie können eine Stromnachzahlung nicht bezahlen und Sie benötigen ein Darlehen? Rufen Sie uns an oder reichen Sie Nachweise zur Nachzahlung direkt über jobcenter.digital ein (z.B. Forderungsschreiben des Energieversorgers oder die Jahresabrechnung). Wir prüfen dann, ob ein Darlehen für Sie möglich ist.

Sie müssen eine Heizkostennachzahlung aus einer Jahresabrechnung zahlen? Ihre monatlichen Abschläge für Heizkosten werden angepasst?
Rufen Sie uns an oder reichen Sie die entsprechenden Unterlagen direkt über jobcenter.digital ein. Wir prüfen die Möglichkeit einer Kostenübernahme.


Sie sind nicht Kundin oder Kunde beim Jobcenter und können eine Nachzahlung oder die Abschlagsanpassung für Heizkosten nicht bezahlen? Dann können Sie prüfen lassen, ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen können. Das kann auch für einen kurzen Zeitraum möglich sein, zum Beispiel für den Monat mit der Nachzahlung.

Hierzu stellen Sie bitte einen Neuantrag.
Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung bekommen haben, sollten Sie den Antrag immer so schnell wie möglich stellen. Damit Sie Geld vom Jobcenter bekommen können, müssen Sie den Antrag jedoch spätestens drei Monate nach dem Monat stellen, in dem Sie die Nachzahlung bezahlen müssen.

Diese Regelung gilt nur im Jahr 2023.
Beispiele


Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Stromkosten sparen können, können Sie den Stromspar-Check der Caritas nutzen. Der Stromspar-Check ist für Kundinnen und Kunden vom Jobcenter kostenlos.
Tipps zum Energiesparen und zum Stromsparen finden Sie zum Beispiel auch bei der Rheinenergie (Grundversorger der Region) und bei der Verbraucherzentrale.
Links für Hilfeangebote und Beratungen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln “Hilfen in der Energiekrise”.

Sie haben eine Mahnung von Ihrem Stromanbieter bekommen? Dieses Infoblatt der Rheinenergie erklärt Ihnen, was Sie jetzt tun müssen.

Merkblatt der Stadt Köln zum Wohnungswechsel

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter Köln.

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über jobcenter.digital.

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