Auskünfte nach dem IFG Auskünfte nach dem IFG Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Köln dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt. Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist hier abrufbar. Das Organigramm des Jobcenter Köln finden Sie hier. Fachliche Weisungen Das Jobcenter Köln wendet die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit an. Sie finden diese Weisungen unter folgendem Link: SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende | Rechtliche Grundlagen; SGB II | Weisungen und Wissensdatenbankbeiträge Weitere Weisungen der Bundesagentur für Arbeit