Öffnungszeiten an Karneval

Weiberfastnacht und Rosenmontag geschlossen

An Weiberfastnacht (16. Februar 2023) und Rosenmontag (20. Februar 2023) bleibt das Jobcenter Köln geschlossen.

Rechtsnachteile entstehen Antragsteller*innen dadurch nicht: Sie können sich jeweils auch am darauf folgenden Tag (17. Februar oder 21. Februar) beim Jobcenter melden.

Am Karnevalsfreitag und ab Karnevalsdienstag gelten wieder die gewohnten Servicezeiten.

 

Das ServiceCenter des Jobcenters steht auch an Weiberfastnacht und Rosenmontag von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter (02 21) 96 44 34 01 zur Verfügung.

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