Kooperationsplan und Schlichtungsstelle
Im Kooperationsplan vereinbaren Sie und das Jobcenter gemeinsam, wie es für Sie weitergeht.
Wenn Sie sich im Gespräch nicht darüber einigen können, was im Kooperationsplan stehen soll, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.
Eine neutrale Person von der Schlichtungsstelle wird mit Ihnen und Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater sprechen. Gemeinsam versuchen Sie dann, eine Lösung zu finden. Das soll innerhalb von 4 Wochen geklärt sein.
Die Schlichtungsstelle kann nicht eingeschaltet werden, wenn der Kooperationsplan schon abgeschlossen wurde oder um Fragen zu Geldleistungen zu beantworten.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Sie können uns Ihr Anliegen per Post, per Fax oder telefonisch mitteilen. Wenn Sie einen Anruf von der Schlichtungsstelle bekommen möchten, benötigen wir Ihre Telefonnummer. Klicken Sie hierfür einfach auf das Kästchen unter dem Rückrufwunsch und füllen Sie das Kontaktformular aus.
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