Bürgergeld

Seit dem 01.01.2023 gibt es das Bürgergeld.
Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben oder in einem Monat hohe Ausgaben für das Heizen haben, können Sie Bürgergeld beantragen.

Wenn Sie noch nie Geld vom Jobcenter bekommen haben, müssen Sie einen Neuantrag stellen.
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Wenn Sie aktuell Geld vom Jobcenter bekommen oder in den letzten 3 Monaten Geld bekommen haben, können Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
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Mehr Informationen zu den Regelungen zum Bürgergeld finden Sie weiter unten bei Arbeit und Geld.

Stellen Sie Ihren Bürgergeld-Erstantrag direkt bei jobcenter.digital – ganz einfach online.

Warnhinweis vor kostenpflichtigen Angeboten zu Bürgergeldanträgen

Arbeit & Weiterbildung

Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sind beim Bürgergeld genauso wichtig wie eine neue Arbeit. Deshalb gibt es diese Angebote:

  • Kooperationsplan
    Im Kooperationsplan vereinbaren wir gemeinsam, wie es weitergeht und schauen, was Sie schon geschafft haben. Er beschreibt kurz und einfach, was Ihre nächsten Schritte sind und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.
  • Bonus
    Während einer Weiterbildung bekommen Sie einen monatlichen Bonus. Je nach Dauer der Weiterbildung heißt dieses Extra-Geld “Weiterbildungsgeld” oder “Bürgergeld-Bonus”.
  • Abschluss
    Wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen, können Sie eine finanzielle Förderung bekommen. Für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie.
  • Kompetenzen
    Wenn Sie für eine Ausbildung oder Arbeit noch besser Lesen, Schreiben oder Rechnen lernen müssen, können Lernangebote Sie dabei unterstützen. Im Gesetz heißt das “Erwerb von Grundkompetenzen”.
  • Coaching
    Wenn Sie noch Unterstützung brauchen, um eine Ausbildung oder eine neue Arbeit anzufangen, können Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über ein Coaching sprechen.

Mehr Informationen zu Ausbildung und Weiterbildung finden Sie in unter Angebote & Unterstützung

Geld

  • Vermögen
    In den ersten 12 Monaten bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Das heißt, Sie müssen angespartes Geld in dieser Zeit nicht für Ihren Lebensunterhalt ausgeben. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
    Nach den 12 Monaten gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.
  • Einkommen
    Geld für Schüler- und Studentenjobs, für eine beruflichen Ausbildung, für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) dürfen Sie bis zur Minijob-Grenze behalten.
    Wenn Sie ehrenamtlich arbeiten, können sie jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
  • Wohnen
    In den ersten 12 Monaten werden die Kosten für Ihre Wohnung in der tatsächlichen Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und auch vom Jobcenter bezahlt. So können Sie sich auf die Arbeitssuche konzentrieren.
    Selbstgenutztes Wohneigentum wird geschützt. Das heißt, Sie können eine bestimmte Fläche Ihres Wohneigentums bewohnen, ohne dass wir diese anrechnen müssen.
  • Altersvorsorge
    Ihre Altersvorsorge ist bis zu einer individuellen Höhe geschützt.
  • Rente
    Ältere Jobcenter Kund*innen müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen.
  • Leistungsminderungen
    Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.
    Bei einem Meldeversäumnis und der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten Pflichtverletzung um 30 Prozent für drei Monate gemindert.

Die Regelsätze für das Bürgergeld können Sie hier nachlesen:

Alleinstehende / Alleinerziehende

Volljährige mit minderjährigen Partner*innen

563 Euro

Volljährige Partner*innen

je 506 Euro

Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner*innen sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre)

Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen

451 Euro

Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre)

Minderjährige mit volljährigen Partner*innen

471 Euro

Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre)

390 Euro

Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre)

357 Euro

Videos: Was Sie über das Bürgergeld wissen sollten

Wir haben kurze, mehrsprachige Videos erstellt, mit den wichtigsten Infos rund um das Bürgergeld und das Jobcenter Köln.

Mehr Infos zum Bürgergeld finden Sie hier:

Vieles rund um das Bürgergeld können Sie auch online erledigen: Nutzen Sie unsere Online-Angebote auf jobcenter.digital, um Nachrichten und Unterlagen direkt an Ihre*n Ansprechpartner*in zu senden, Anträge online zu stellen, Veränderungen Ihrer Daten mitzuteilen und eine neue Arbeit zu finden.

Infos zu den Online-Angeboten | direkt zu jobcenter.digital

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