Seit dem 01.01.2023 gibt es das Bürgergeld.
Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben oder in einem Monat hohe Ausgaben für das Heizen haben, können Sie Bürgergeld beantragen.
Wenn Sie noch nie Geld vom Jobcenter bekommen haben, müssen Sie einen Neuantrag stellen.
Neuantrag jetzt online stellen oder Termin für Neuantrag buchen
Wenn Sie aktuell Geld vom Jobcenter bekommen oder in den letzten 3 Monaten Geld bekommen haben, können Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Weiterbewilligungsantrag jetzt online stellen
Neu im Bürgergeld ab 01.07.2023
- Wir können Sie noch besser bei der Weiterbildung oder einer Qualifizierung unterstützen.
- Die sogenannte “Eingliederungsvereinbarung” wird durch einen Kooperationsplan ersetzt.
- Einige Freibeträge steigen. Das bedeutet, Sie dürfen mehr von dem Geld behalten, das Sie besitzen oder verdienen.
Mehr Informationen zu den Regelungen zum Bürgergeld finden Sie weiter unten bei Arbeit und Geld.
Arbeit & Weiterbildung
Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sind beim Bürgergeld genauso wichtig wie eine neue Arbeit. Deshalb gibt es diese Angebote:
- Kooperationsplan
Im Kooperationsplan vereinbaren wir gemeinsam, wie es weitergeht und schauen, was Sie schon geschafft haben. Er beschreibt kurz und einfach, was Ihre nächsten Schritte sind und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt. - Bonus
Während einer Weiterbildung bekommen Sie einen monatlichen Bonus. Je nach Dauer der Weiterbildung heißt dieses Extra-Geld “Weiterbildungsgeld” oder “Bürgergeld-Bonus”. - Abschluss
Wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen, können Sie eine finanzielle Förderung bekommen. Für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie. - Kompetenzen
Wenn Sie für eine Ausbildung oder Arbeit noch besser Lesen, Schreiben oder Rechnen lernen müssen, können Lernangebote Sie dabei unterstützen. Im Gesetz heißt das “Erwerb von Grundkompetenzen”. - Coaching
Wenn Sie noch Unterstützung brauchen, um eine Ausbildung oder eine neue Arbeit anzufangen, können Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über ein Coaching sprechen.
Geld
- Vermögen
In den ersten 12 Monaten bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Das heißt, Sie müssen angespartes Geld in dieser Zeit nicht für Ihren Lebensunterhalt ausgeben. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
Nach den 12 Monaten gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. - Einkommen
Geld für Schüler- und Studentenjobs, für eine beruflichen Ausbildung, für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) dürfen Sie bis zur Minijob-Grenze behalten.
Wenn Sie ehrenamtlich arbeiten, können sie jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten. - Wohnen
In den ersten 12 Monaten werden die Kosten für Ihre Wohnung in der tatsächlichen Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und auch vom Jobcenter bezahlt. So können Sie sich auf die Arbeitssuche konzentrieren.
Selbstgenutztes Wohneigentum wird geschützt. Das heißt, Sie können eine bestimmte Fläche Ihres Wohneigentums bewohnen, ohne dass wir diese anrechnen müssen. - Altersvorsorge
Ihre Altersvorsorge ist bis zu einer individuellen Höhe geschützt. - Rente
Ältere Jobcenter Kund*innen müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen. - Leistungsminderungen
Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.
Bei einem Meldeversäumnis und der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten Pflichtverletzung um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
Die Regelsätze für das Bürgergeld können Sie hier nachlesen:
Alleinstehende / Alleinerziehende
Volljährige mit minderjährigen Partner*innen
563 Euro
Volljährige Partner*innen
je 506 Euro
Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner*innen sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre)
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen
451 Euro
Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre)
Minderjährige mit volljährigen Partner*innen
471 Euro
Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre)
390 Euro
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre)
357 Euro
Mehr Infos zum Bürgergeld finden Sie hier:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bürgergeld FAQ
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zu Bürgergeld und Antragstellung