Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie weitere Fragen haben.

Allgemeine Fragen

Sie sind allein-stehend:

Wenn Sie nicht verheiratet sind.

Wenn Sie nicht verpartnert sind.

Wenn Sie alleine leben.

Oder in einer Wohn-Gemeinschaft.

Ohne Ihre Familie.

Ohne einen Partner

oder eine Partnerin.

Sie sind allein-erziehend:

Wenn Sie alleine mit Ihren Kindern leben.

Ohne einen Partner oder eine Partnerin.

Wenn Sie alleine für die Kinder sorgen.

Ja.

Wenn Sie Bürger-Geld bekommen,

müssen Sie uns alle Änderungen sagen.

Änderungen sind zum Beispiel:

  • Sie ziehen in eine neue Wohnung.
  • Sie heiraten.
  • Sie haben eine neue Arbeit.
  • Sie gehen in Rente.

 

Manchmal müssen Sie dafür Papiere ausfüllen.

Das Amt hilft Ihnen.

Wenn Sie Fragen haben.

Das Amt gibt Ihnen die Papiere zum Ausfüllen.

Manchmal sind Sie nicht sicher,

ob Sie eine Änderung sagen müssen.

Dann hilft Ihnen das Amt auch.

Manchmal haben Sie mit anderen Hilfen

genug Geld zum Leben.

Zum Beispiel mit Ihrem eigenen Einkommen.

Oder mit Kinder-Geld.

Dann müssen Sie keinen Antrag

auf Bürger-Geld stellen.

Bevor Sie den Antrag auf Bürger-Geld stellen,

können Sie diese Hilfen beantragen:

  • Kinder-Zuschlag
    Sie müssen den Antrag bei der Familien-Kasse abgeben.Sie haben ein Recht auf Kinder-Zuschlag,

    wenn Ihr Einkommen nur für Sie selbst reicht.

    Ihr Einkommen ist genauso hoch
    wie das Bürger-Geld.

    Oder das Sozial-Geld.

    Aber Sie haben zu wenig Geld für Ihre Kinder.

    Wichtig:

    Die Kinder:

    • müssen unter 25 Jahre alt sein.
    • dürfen nicht verheiratet sein.
  • Unterhalts-Vorschuss

Unterhalts-Vorschuss heißt:

Sie bekommen Geld vom Amt für Ihre Kinder.

Sie müssen das Geld beim Jugend-Amt beantragen.

Oder beim Sozial-Amt.

Sie haben ein Recht auf Unterhalts-Vorschuss,

wenn Sie Ihr Kind allein erziehen.

Oder wenn Sie getrennt sind.

Oder geschieden.

Und wenn Sie vom anderen Eltern-Teil:

  • kein Geld bekommen.
  • unregelmäßig Geld bekommen.

Wichtig:

Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein.

Sie bekommen für höchstens 6 Jahre

Unterhalts-Vorschuss.

Die Regeln dazu stehen im

Unterhalts-Vorschuss-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: UVG.

  • Wohn-Geld
    Sie können zur Wohn-Geld-Stelle
    im Bezirks-Rathaus gehen.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen prüfen,ob Sie Wohn-Geld bekommen können.

    Sie können dort einen Antrag

    auf Wohn-Geld stellen.

 

Weitere Hilfen

 

Weitere Hilfen sind zum Beispiel:

  • Kinder-Geld
  • Halb-Waisen-Rente

    Das heißt: Der Vater oder die Mutter vom Kind ist tot.Dann bekommt das Kind Geld vom Amt.
  • Unterhalt

Unterhalt heißt: Der andere Eltern-Teil gibt Ihnen Geld

für Ihr gemeinsames Kind.

Wichtig:
Der andere Eltern-Teil muss

Ihnen Unterhalt zahlen.

Wenn Sie ein Kind mit dem

anderen Eltern-Teil haben.

Aber nicht mehr mit dem anderen Eltern-Teil

zusammen sind.

Wenn der andere Eltern-Teil kein Geld zahlt,

können Sie vor Gericht gehen.

Dann können Sie Geld vom Amt bekommen.

Das nennen wir: Unterhalts-Vorschuss.

Vorschuss heißt:

Der andere Eltern-Teil muss das Geld zurück zahlen.

  • Beratungs-Hilfe-Schein

Das ist eine Erlaubnis.

Sie bekommen die Erlaubnis vom Gericht.

Oder von der Rechts-Antrags-Stelle.

Damit bekommen Sie Hilfe von einem Anwalt.

Oder einer Anwältin.

Der Anwalt oder die Anwältin:

    • hilft Ihnen, damit Sie Unterhalt bekommen.
    • stellt Anträge für Sie beim Gericht.
    • hilft Ihnen, damit Sie den Gerichts-Prozessnicht alleine bezahlen müssen.Sie bekommen dann Geld.

      Das Geld heißt auch: Prozess-Kosten-Hilfe.

  • Beistand heißt:
    Eine Person vom Jugend-Amt hilft Ihnen.
    Damit Sie Unterhalt vom anderen Eltern-Teil bekommen.
    Sie müssen den Beistand beim Jugend-Amt beantragen.

    Wichtig
    :
    Ihre Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein.
    Dann können Sie einen Beistand beantragen.

Fragen zum Bürger-Geld

Bürger-Geld

ist eine Hilfe für Menschen ohne Arbeit.

Die Menschen bekommen Geld vom Amt.

Die Hilfe wird aus Steuern bezahlt.

Das bedeutet:

Wenn die Menschen arbeiten, müssen sie Steuern ans Amt bezahlen.

Wenn die Menschen nicht mehr arbeiten, dann bekommen sie Geld vom Amt.

Damit sie weiter leben können wie vorher.

Damit sie weiter ihre Rechnungen bezahlen können.

Das nennt man auch: Sicherung von ihrem Lebens-Unterhalt.

Sie bekommen Bürger-Geld,

wenn sie erwerbs-fähig und hilfe-bedürftig sind.

Erwerbs-fähig heißt:

Sie können arbeiten.

Sie sind über 15 Jahre.

 

Hilfe-bedürftig heißt:

Sie brauchen Hilfe vom Staat.

Weil Sie alleine nicht für Ihren

Lebens-Unterhalt sorgen können.

Das Amt bezahlt dann Ihren Lebens-Unterhalt.

Zum Beispiel: Für Essen und Trinken.

Das Amt bezahlt auch die Wohnung.

Zum Beispiel:

  • Miete
  • Heizung
  • Neben-Kosten
    Dazu gehören zum Beispiel:

    • Wasser
    • Müll-Abfuhr.

Hilfe-bedürftig ist:

Wenn jemand kein oder zu wenig Geld hat,

um seinen Lebens-Unterhalt selbst zu bezahlen.

 

Wenn jemand sonst keine Hilfe bekommt.

Zum Beispiel: Geld von der Familie.

 

Dann können Sie Geld vom Staat bekommen.

Dann sind Sie: Hilfe-bedürftig.

Sie und Ihre Familie haben einen

persönlichen Ansprech-Partner

oder eine Ansprech-Partnerin im Jobcenter.

 

Dazu sagen wir: Integrations-Fach-Kraft.

Die Person hilft Ihnen.

Wenn Sie Fragen haben.

 

Das hat immer das Ziel:

Sie sollen wieder arbeiten.

 

Es gibt viele Hilfen.

Zum Beispiel:

  • Sie können ein Training machen.
  • Sie können eine Arbeit bekommen.
    Zum Beispiel: 1-Euro-Jobs.

Wir schreiben eine Vereinbarung.

Die Vereinbarung heißt:

Ko-operations-Plan.

 

Ko-operation heißt:

Wir arbeiten zusammen.

 

Wir schreiben gemeinsam auf,

was notwendig ist.

Also:

Was wir tun müssen.

Was Sie tun müssen.

Damit Sie wieder arbeiten können.

Zu einer Haushalts-Gemeinschaft

gehören alle Personen in einem Haushalt.

Un-abhängig von:

  • Geschlecht:
    Mann oder Frau
  • Alter:
    Jung oder Alt.
  • Verwandtschaft:
    Verwandte oder fremde Menschen.

Wenn Sie in einer Haushalts-Gemeinschaft leben

  • Mit Ihrer Familie
    Das nennen wir: Bedarfs-Gemeinschaft.
  • Mit fremden Menschen
    Das nennen wir: Wohn-Gemeinschaft.

 

Achtung:

In einer Wohn-Gemeinschaft kann es

mehrere Bedarfs-Gemeinschaften geben.

 

Zum Beispiel:

Sie haben ein Kind.

Sie wohnen in einer Wohn-Gemeinschaft.

Sie wohnen zusammen mit 1 Freund.

Dann gibt es 1 Wohn-Gemeinschaft.

Aber 2 Bedarf-Gemeinschaften:

  1. Sie und Ihr Kind sind 1 Bedarf-Gemeinschaft.
  2. Ihr Freund ist 1 eigene Bedarf-Gemeinschaft.

Wichtig:

Wenn Sie in einer Wohn-Gemeinschaft leben:

Schreiben Sie ins Formular

wie viel Miete Ihr Mit-Bewohner

oder Ihre Mit-bewohnerin zahlt.

 

Wenn Sie mit Ihrer Familie zusammen leben:

 

Wenn Sie mit Ihrer Familie zusammen wohnen

gibt es eine Unterhalts-Vermutung.

Das bedeutet:

Die Familie muss wahrscheinlich Ihren Unterhalt zahlen.

 

Wir prüfen dann noch einmal:

Ob Ihre Familie sich um Sie kümmern muss.

Oder ob Sie Hilfe vom Jobcenter bekommen.

Ja. Sie können Bürger-Geld bekommen:

  1. Wenn sie wenig Geld haben.
  2. Wenn sie eine Erlaubnis zum Arbeiten haben.
  3. Wenn sie erwerbs-fähig sind.

Erwerbs-fähig heißt:

  • Sie können arbeiten.
  • Sie sind unter 65 Jahre alt.
  • Sie haben keine Behinderung.

Wichtig:

Sie bekommen kein Bürger-Geld:

  • Wenn Sie nach Deutschland kommen, weil Sie hier eine Arbeit suchen.
  • Wenn Sie oder Ihre Familie Geld nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz bekommen.

Nein.

Die Arbeits-Agentur schickt Ihnen zuerst einen Brief.

Der Brief heißt auch: Beendigungs-Schreiben.

In dem Brief steht, bei welchem Jobcenter

Sie Bürger-Geld beantragen können.

Sie bekommen den Antrag beim Jobcenter.

Sie müssen den Antrag ausfüllen.

Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Sie müssen den Antrag beim Jobcenter abgeben.

Hier finden Sie die Adressen von Jobcentern in Köln:

Jobcenter in Köln

 

Wichtig:

Wir schicken Ihnen keinen Antrag

für das Bürger-Geld.

Sie müssen zum Jobcenter gehen.

Und den Antrag im Jobcenter abholen.

Oder ihn von der Internet-Seite herunter-laden.

Hier finden Sie Infos zum Antrag:

Infos zum Antrag

Sie bekommen Bürger-Geld

solange Sie hilfe-bedürftig sind.

Also: Solange Sie Hilfe brauchen.

Das Jobcenter prüft alle 6 oder 12 Monate:

  • ob Sie noch Geld brauchen.
  • ob Sie unter 65 Jahre alt sind.
  • ob Sie noch erwerbs-fähig sind.
    Also: Ob Sie arbeiten können.

Dann entscheidet das Jobcenter,

ob Sie weitere 6 oder 12 Monate

Bürger-Geld bekommen.

Oder nicht.

Sie bekommen Bürger-Geld,

wenn Sie weniger als 6 Monate krank sind.

Und deshalb nicht arbeiten können.

Sie müssen uns eine Bescheinigung vom Arzt

oder der Ärztin zeigen.

Auf der Bescheinigung muss stehen,

wie lange Sie krank sind.

Sie haben kein Recht auf Urlaub.

Es ist wichtig,

dass Sie wieder eine Arbeit finden.

Deshalb müssen Sie von Montag bis Samstag

in Ihrer Wohnung erreichbar sein.

Damit wir Ihnen Briefe schicken können.

Damit Sie ins Jobcenter kommen können.

Wenn es eine passende Arbeit für Sie gibt.

Und wir mit Ihnen über die Arbeit sprechen können.

Wichtig:

Sie dürfen 3 Wochen im Jahr Urlaub machen.

Dann müssen Sie nicht erreichbar sein.

Damit Sie in den Urlaub fahren dürfen,

brauchen Sie eine Erlaubnis vom Jobcenter.

Das gilt für alle Personen über 15 Jahre.

 

Manchmal müssen Sie nachweisen,

wie Sie den Urlaub bezahlen.

Sie bekommen die Erlaubnis nur,

wenn Sie in der Zeit keine Arbeit anfangen.

Sie bekommen keine Erlaubnis für Urlaub,

wenn Sie eine neue Arbeit anfangen sollen.

In den ersten 3 Monaten Bürger-Geld

bekommen Sie nur manchmal eine Erlaubnis.

Wenn Sie aus dem Urlaub zurück kommen,

müssen Sie sofort dem Jobcenter Bescheid sagen.

Wenn Sie nicht rechtzeitig Bescheid sagen,

bekommen Sie kein Geld mehr.

Oder Sie müssen das Geld zurück zahlen.

Das gilt auch wenn Sie ohne Erlaubnis

in den Urlaub fahren.

Manchmal sind Sie auch nicht versichert.

Das heißt:

Sie haben keine Kranken-Versicherung im Urlaub.

Das heißt:

Sie brauchen eine Erlaubnis.

Sie müssen nachweisen, wie Sie den Urlaub bezahlen.

Sie müssen dem Jobcenter sofort Bescheid sagen,

wenn Sie wieder aus dem Urlaub zurück sind.

In der Erlaubnis steht,

wie lange Sie Urlaub machen dürfen.

Sie dürfen nicht länger im Urlaub bleiben,

als in der Erlaubnis steht.

 

Achtung:

Das gilt für alle in der Bedarfs-Gemeinschaft.

Bedarfs-Gemeinschaft heißt:

Sie leben mit den Personen zusammen.

Zum Beispiel: Mit Ihren Kindern.

Oder Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin.

Das Jobcenter entscheidet für jede Person einzeln:

Wann die Person in den Urlaub fahren darf.

Wenn die Person keine Arbeit hat.

Mehr Infos stehen unter:

Wer gehört zur Bedarfs-Gemeinschaft?

Wir schicken Ihnen einen Bescheid.

In dem Brief ist eine Telefon-Nummer.

Sie können beim Jobcenter anrufen.

Wir helfen Ihnen.

Wenn Sie Fragen zum Brief haben.

Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Das heißt:

Sie müssen einen Brief schreiben.

Sie müssen schreiben,

warum Sie nicht einverstanden sind.

Sie finden mehr Infos auf dem Blatt:

Rechts-Behelfs-Belehrung.

Ja.

Sie bekommen mehr Infos bei Ihrem Ansprech-Partner

oder Ihrer Ansprech-Partnerin vom Jobcenter.

Fördern heißt:

Wir helfen Ihnen,

damit Sie wieder eine Arbeit bekommen.

Zum Beispiel:

  • Wir geben Ihnen Tipps für Bewerbungen.
  • Wir bezahlen Weiterbildungen für Sie.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie Fragen haben.

Fordern heißt:

Sie müssen sich anstrengen,

damit Sie eine Arbeit bekommen.

Zum Beispiel:

Sie müssen Bewerbungen schreiben.

Sie müssen nachweisen,

  • dass Sie zu Vorstellungs-Terminen gehen.
  • dass Sie eine angebotene Arbeit annehmen.

Fragen zu Arbeit

Erwerbs-fähig heißt: Sie können arbeiten.

Sie werden mit 15 Jahren erwerbs-fähig:

Wenn Sie gesund sind.

Wenn Sie arbeiten können.

Das heißt:

Erwerbs-fähig ist:

  • Wer über 15 Jahre alt ist.
  • Wer arbeiten kann.

Nicht Erwerbs-fähig heißt:

Sie können nicht arbeiten.

Sie sind nicht erwerbs-fähig:

Wenn Sie nicht wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten können.

Zum Beispiel:

Weil Sie eine Krankheit oder Behinderung haben.

Das heißt:

Nicht erwerbs-fähig ist:

  • Wer unter 15 Jahre alt ist.
  • Wer nicht arbeiten kann.
    zum Beispiel:

    • Wegen einer Krankheit.
    • Oder einer Behinderung.

1-Euro-Job ist eine Arbeit für Menschen,

die Bürger-Geld bekommen.

Wir nennen das auch

Arbeits-Gelegenheit.

 

Sie bekommen die Arbeit vom Jobcenter.

 

Sie bekommen das Geld für die Arbeit

zusätzlich zum Bürger-Geld.

 

Das Geld wird nicht als Einkommen angerechnet.

Damit sich die Arbeit am Ende für Sie lohnt.

 

Die Arbeiten helfen der Öffentlichkeit.

Zum Beispiel:

Sie machen die Stadt sauber.

Oder Sie helfen alten Menschen.

Oder anderen Menschen, die Hilfe brauchen.

 

Die Arbeit soll die soziale Integration fördern.

Soziale Integration heißt:

Die Menschen sollen am Leben teilhaben.

Sie sollen leben und arbeiten können.

Viele Menschen fühlen sich mit Arbeit besser.

Weil sie dann eine Aufgabe haben.

Weil sie dann gebraucht werden.

 

Die Arbeit soll die Arbeits-fähigkeit erhalten.

Das bedeutet:

Die Menschen sollen die Arbeit nicht verlernen.

Sie sollen für die Arbeit bereit sein.

Das nennt man: Die Arbeits-fähigkeit.

 

Die Menschen sollen arbeits-fähig bleiben.

Oder Sie sollen wieder arbeits-fähig werden.

Die Menschen haben dann bessere Chancen.

Sie finden leichter eine neue Arbeit.

 

Wenn Sie zeigen können:

  • Ich habe viel Erfahrung.
  • Ich habe viel gearbeitet.
  • Ich bin fleißig.

Das ist eine Vereinbarung

zwischen Ihnen

und dem Jobcenter.

In der Vereinbarung steht:

Wie wir Ihre Eingliederung in Arbeit erreichen.

Das bedeutet:

Wie Sie wieder Arbeit finden.

Welche Hilfen Sie dabei brauchen.

Was das Jobcenter tun muss.

Und was Sie tun müssen.

Damit Sie schnell wieder eine Arbeit bekommen.

Die Vereinbarung gilt meistens für 6 Monate.

Wir können die Vereinbarung auch verlängern.

Wenn Sie längere Zeit Hilfe brauchen.

Eingliederungs-Leistungen sind Hilfen vom Amt

für Menschen, die wieder arbeiten wollen.

Ja.

Sie müssen jede Arbeit annehmen,

die Sie machen können.

Egal wie viel Geld Sie dafür bekommen.

Vielleicht müssen Sie einen Mini-Job machen.

Mini-Job heißt:

Sie bekommen 520 Euro im Monat.

Achtung:

Sie müssen keine sitten-widrige Arbeit machen.

Sitten-widrig heißt:

  • Sie bekommen viel weniger Geld,als für die Arbeit normal ist.
  • Oder Sie haben nach der Arbeit Problemeeine andere Arbeit zu bekommen.

Sie können eine Arbeit ablehnen,

  • wenn Sie eine Person in der Familie pflegen.Zum Beispiel Ihre Mutter oder Ihren Vater.
  • wenn Sie sich um Ihr Kind kümmern.Das Kind ist unter 3 Jahre alt.

Fragen zu Geld

Sie bekommen Sozial-Geld:

Wenn Sie selbst nicht erwerbs-fähig sind.

Aber mit Erwerbs-fähigen zusammen leben.

Zum Beispiel: Kinder.

Kinder bekommen Sozial-Geld.

Weil:

Kinder sind nicht erwerbs-fähig.

Das heißt:

Sie können nicht arbeiten.

 

Aber Kinder leben bei Ihren Eltern.

Ihre Eltern sind erwerbs-fähig.

Das heißt:

Ihre Eltern können arbeiten.

 

Zur Erinnerung:

Erwerbs-fähig heißt:

Sie können arbeiten.

Sie sind über 15 Jahre alt.

Nicht erwerbs-fähig heißt:

Sie können nicht arbeiten.

Sie sind unter 15 Jahren.

Sozial-Geld bekommen manchmal auch:

Personen, die Rente bekommen.

Weil sie nicht mehr arbeiten können.

Das nennen wir: Erwerbs-Minderung.

Wir müssen wissen:

Brauchen Sie Geld vom Amt?

Oder haben Sie selbst genug Geld?

Können Sie Ihre Kosten selbst bezahlen?

 

Das nennen wir: Prüfung der Eigen-leistungs-fähigkeit.

Wir prüfen dazu:

Wie viel Vermögen Sie haben.

 

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Autos
  • Häuser
  • Wohnungen
  • Geld auf der Bank
  • Bar-Geld
  • Schecks
  • Wert-Papiere
  • Aktien
  • Spar-Briefe
  • Bau-Spar-Verträge
  • und Geld-Geschenke
    in den vergangenen 10 Jahren.

Ausnahme:

Ein Teil von Ihrem Vermögen ist geschützt.

Er wird nicht zum Vermögen gezählt.

Dazu gehört zum Beispiel:

  • ein angemessener Haushalt.
  • ein angemessenes Auto.
  • Wohnen im eigenen angemessenen Haus.
    Oder in der eigenen angemessenen Wohnung.

Angemessen heißt:

Das darf nicht zu teuer sein.

Dann dürfen Sie die Sachen behalten.

Sie haben ein Recht darauf.

 

Achtung:

Es gibt Frei-Beträge für Ihr Vermögen.

Das bedeutet:

Ein Teil von Ihrem Vermögen zählt nicht mit.

Zum Beispiel:

Wenn Sie Geld fürs Alter sparen.

Dann dürfen Sie das Geld behalten.

 

Mehr Infos bekommen Sie auch bei

Ihrem persönlichen Ansprech-Partner

oder Ihrer Ansprech-Partnerin.

Zum Einkommen zählen alle Einnahmen.

Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

 

  • Lohn von Ihrer Arbeit
    Egal ob sie selbst-ständig sind.
    Oder bei einer Firma angestellt.
    Das Geld, das Sie bei der Arbeit verdienen.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Arbeits-losen-Geld
    Sie sind arbeits-los.
    Sie bekommen Geld vom Amt.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Kranken-Geld
    Sie sind krank.
    Sie bekommen Geld vom Amt.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Einnahmen aus Vermietung
    Das heißt:
    Sie vermieten eine Wohnung oder ein Haus.
    Dafür bekommen Sie Geld für die Miete.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Einnahmen aus Verpachtung
    Verpachten heißt:
    Sie verleihen etwas gegen Geld.
    Zum Beispiel: Ein Grund-Stück oder eine Kneipe.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Unterhalt
    Sie bekommen Geld von Ihrem
    Ex-Mann oder Ihrer Ex-Frau.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Kinder-Geld
    Sie haben 1 Kind oder mehrere Kinder.
    Sie bekommen Kinder-Geld vom Amt.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Renten
    Sie bekommen eine Rente.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Einnahmen aus Kapital und Zinsen
    Das bedeutet:
    Sie haben Geld auf der Bank.
    Das nennen wir: Kapital.
    Für das Geld bekommen Sie Zinsen.
    Das heißt:
    Sie bekommen später mehr Geld von der Bank
    als Sie am Anfang eingezahlt haben.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.

Sie bekommen das Geld am 1. Tag vom neuen Monat.

Wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.

Ausnahme:

Manchmal können Sie kein Konto bekommen.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie Schulden haben.
  • Weil Sie keine Arbeit haben.

Wenn Sie kein Konto bei einer Bank bekommen,

müssen Sie uns das nachweisen.

Das heißt:

Sie müssen uns ein Papier von der Bank zeigen.

Auf dem Papier schreibt die Bank,

dass Sie kein Konto bekommen.

Dann bekommen Sie einen Scheck.

Dafür müssen Sie Gebühren bezahlen.

Wir haben einen Vertrag mit einem Elektro-Geschäft.

Sie müssen uns sagen, was Sie brauchen.

Wir prüfen dann, ob Sie Hilfe bekommen können.

Sie können dann einen Bezugs-Schein bekommen.

Das ist ein Papier vom Jobcenter.

Auf dem Papier steht,

welches Elektro-Gerät Sie bekommen.

Zum Beispiel:

  • Kühl-Schrank
  • Wasch-Maschine

Der Bezugs-Schein ist wie ein Gutschein.

Sie müssen den Bezugs-Schein

im Elektro-Geschäft zeigen.

Sie bekommen nur Gutscheine für Essen:

  • wenn Sie un-wirtschaftlich leben.Das heißt:

    Wenn Sie zu viel Geld ausgeben.

  • Wenn Sie eine Strafe bekommen haben.Das heißt:

    Sie bekommen weniger Geld.

    Sie bekommen Strafen, wenn Sie

    • nicht zu einem Termin kommen.
    • oder wenn Sie sich nicht
      an die Vereinbarung halten.Zum Beispiel:

      • Wenn Sie keine Ausbildung machen.
      • Wenn Sie kein Arbeits-Angebot annehmen.
      • Wenn Sie nicht arbeiten.Obwohl die Arbeit zumutbar ist.

        Zumutbar heißt: Machbar oder erträglich.

        Nicht zumutbar ist:

        Wenn die Arbeit schlimm für Sie ist.

        Oder Sie sehr lange hinfahren müssen.

 

Sie bekommen als Strafe weniger Geld.

Sie bekommen dann Gutscheine zum Einkaufen.

Sie können die Gutscheine in allen großen

Super-Märkten in Köln einlösen.

Die Regeln dazu stehen im Sozial-Gesetz-Buch.

Im Paragraf § 24

Absatz 3

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das Zeichen für Paragraf sieht so aus: §

Nein.

Sie müssen den Kühl-Schrank selbst bezahlen.

Manchmal können Sie ein Darlehen bekommen.

Das heißt:

Das Jobcenter gibt Ihnen Geld,

wenn Sie schnell Geld brauchen.

Zum Beispiel:

Wenn Ihr Kühl-Schrank kaputt ist.

Und Sie einen neuen Kühl-Schrank kaufen müssen.

Sie müssen das Geld zurück zahlen.

Wenn Sie wieder mehr Geld haben.

Wichtig:

Wenn Sie zu wenig Geld verdienen,

können Sie auch ein Darlehen beantragen.

Auch wenn Sie kein Geld vom Jobcenter bekommen.

Wir schicken Ihnen einen Bescheid.

Das ist ein Papier vom Jobcenter.

In dem Papier steht:

  • Wie viel Geld Sie bekommen.
  • Wie lange Sie Geld bekommen.

Sie müssen dem Jobcenter sofort Bescheid sagen,

wenn Sie Geld geerbt haben.

Oder wenn sich Ihr Einkommen ändert.

Zum Beispiel:

Sie haben eine neue Arbeit.

Sie verdienen jetzt mehr Geld.

Sie dürfen das Auto oder das Motor-Rad behalten,

wenn es angemessen ist.

Damit Sie zur Arbeit fahren können.

Angemessen heißt:

Das Fahrzeug darf nicht zu teuer sein.

Das Amt prüft auch:

  • Wie viele Personen das Fahrzeug benutzen.
  • Wie viele Fahrzeuge Sie haben.
  • Wann Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Ausnahme:

Manchmal prüft das Amt nicht.

Zum Beispiel:

Wenn das Fahrzeug höchstens 7500 Euro wert ist.

Das hängt davon ab,

wie groß die Wohn-Fläche ist.

Im Gesetz steht,

wie viel Platz eine Familie haben darf:

  • 130 Quadrat-MeterWenn Ihnen ein Haus gehört.
  • 120 Quadrat-MeterWenn Ihnen eine Wohnung gehört.

    Das nennen wir: Eigentums-Wohnung.

Die Regeln dazu stehen im

Wohnungs-Bau-Gesetz

Paragraf § 39

Absatz 1.

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das Zeichen für Paragraf sieht so aus: §.

 

Wichtig:

Wenn das Haus oder die Wohnung zu groß ist,

müssen Sie ein Teil verkaufen oder vermieten.

Zum Beispiel:

Sie vermieten ein Zimmer in Ihrem Haus.

Manchmal zahlt das Amt einen Teil der Kosten

  • für die Wohnung.
  • Oder für das Haus.

Zum Bespiel:

Wenn Sie sich Geld bei der Bank geliehen haben.

Weil Sie das Haus gekauft haben.

Oder die Wohnung.

Dazu sagen wir auch: Kredit aufnehmen.

Wenn Sie den Kredit noch abbezahlen,

dann zahlt das Amt die Schuld-Zinsen.

Schuld-Zinsen heißt:

Wenn Sie sich Geld leihen,

müssen Sie mehr Geld zurück zahlen.

Das Amt bezahlt auch:

  • die Grund-Steuer
  • andere Abgaben.Zum Beispiel:
    • Für den Müll.
    • Für das Abwasser.
  • Neben-Kosten

 

Achtung:

Das Amt bezahlt nicht die Tilgung.

Tilgung bedeutet: Die Schulden zurück zahlen.

Das heißt:

Das Amt zahlt nicht alle Schulden bei der Bank.

Bitte klären Sie vorher, wofür Sie Hilfe bekommen.

Sie müssen uns Bescheid sagen,

wenn Sie ein Haus im Ausland haben.

Oder eine eigene Wohnung.

Wir prüfen, ob Sie Ihr Haus verkaufen müssen.

Oder Ihre Wohnung.

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