Lange arbeitslos

Auch wenn Sie schon lange arbeitslos sind:

Dann können Sie wieder einen Job finden.

Wir helfen Ihnen dabei!

Es gibt ein Gesetz für Menschen, die lange arbeitslos sind.

Das Gesetz soll helfen, dass diese Menschen wieder eine Arbeit finden.

Das Gesetz heißt Teilhabe-Chancen-Gesetz.

 

Das Gesetz unterstützt besonders folgende Menschen:

  • Menschen mit anerkannter Schwer-Behinderung
  • alleinerziehende Mütter und Väter

Vielleicht sind Sie schon mehrere Jahre arbeitslos.

Aber jetzt möchten Sie endlich wieder arbeiten.

Sie wollen einen Job, den Sie gern machen.

Jetzt möchten Sie wissen:

  • Gibt es passende Fortbildungen für mich?
  • Wie gehe ich mit Lücken im Lebens-Lauf um?
  • Wie kann ich eine neue Arbeit finden?
  • Bei welchen Ämtern muss ich mich melden?
  • Wie soll ich meinen Arbeits-Alltag gestalten?
  • Bin ich so gut wie meine neuen Kollegen und Kolleginnen?
  • Verstehe ich mich mit ihnen?

Wir vom Jobcenter Köln beraten Sie gern.

Das Team MitArbeit ist für Sie zuständig.

Wir haben passende Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen.

Und viele Möglichkeiten, gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen.

Sind Sie schon 5 Jahre oder länger arbeitslos?

Dann bekommen Sie Hilfe nach dem Teilhabe-Chancen-Gesetz § 16i SBG 2:

 

Voraussetzungen:

  • Sie sind 25 Jahre oder älter.
  • Sie bekommen seit 6 Jahren oder länger Geld vom Jobcenter.

Oder:

  • Sie bekommen seit 5 Jahren oder länger Geld vom Jobcenter
    und Sie sind alleinerziehend.

Oder:

  • Sie bekommen seit 5 Jahren oder länger Geld vom Jobcenter
    und Sie haben eine anerkannte Schwer-Behinderung.
  • Sie haben in dieser Zeit nicht oder nur kurz

So helfen wir Ihnen:

  • Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
  • Wir beraten Sie.
  • Wir bezahlen Ihr Gehalt bis zu 5 Jahre.
  • Wir bieten Ihnen interessante Jobs mit Zeit zum Eingewöhnen und Einarbeiten.
  • Sie bekommen einen persönlichen Coach.
    Ein Coach ist eine Person, die Sie berät.
    Und die Ihre Fragen beantwortet und bei Problemen hilft.
  • Wir bezahlen Ihre Weiter-Bildung.
    Wir bezahlen höchstens 3.000 Euro.
  • Wir bezahlen Ihre Beiträge für folgende Versicherungen:
    Renten-, Pflege-, Sozial-Versicherung.
    Die Beiträge für die Arbeitslosen-Versicherung bezahlen wir nicht.

Sind Sie schon 2 Jahre oder länger arbeitslos?

Dann bekommen Sie Hilfe nach dem Teilhabe-Chancen-Gesetz § 16e SBG 2:

 

Voraussetzungen:

  • Sie sind seit 2 Jahren arbeitslos.

So helfen wir Ihnen:

  • Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
  • Wir beraten Sie.
  • Sie bekommen einen persönlichen Coach.
    Ein Coach ist eine Person, die Sie berät.
    Und die Ihre Fragen beantwortet und bei Problemen hilft.
  • Wir bezahlen Ihre Beiträge für folgende Versicherungen:
    Renten-, Pflege,- Sozial-Versicherung.
    Die Beiträge für die Arbeitslosen-Versicherung bezahlen wir nicht.

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie uns an.

Vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter Köln.

Ihre Integrations-Fach-Kraft ist für Sie da.

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Telefon-Nummer:        02 21 – 96 44 34 01

Sie können uns auch schreiben.

Schreiben Sie uns über jobcenter.digital eine Nachricht.

Klicken Sie auf folgenden Link:

jobcenter.digital

Wollen Sie wieder einen interessanten Job finden?

Es gibt einen Film vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.

Der Film erklärt, wie wir Ihnen helfen.

So dass Sie schon bald wieder einen Job haben.

Klicken Sie auf folgenden Link:

Erklär-Film zum Sozialen Arbeits-Markt

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