Öffentliche Zustellung Öffentliche Zustellung Das Jobcenter Köln bestimmt ab dem 10. Februar 2023 den Aushangkasten im Eingangsbereich des Geschäftsbereichs Süd, Maarweg 149-161, 50825 Köln als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 37 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG). Was bedeutet das? Manchmal hat das Jobcenter keine Möglichkeit, Ihnen Briefe zu schicken. Zum Beispiel, weil Ihre aktuelle Adresse nicht bekannt ist. Dann schreibt das Jobcenter in den Aushangkasten am Eingang des Geschäftsbereichs Süd eine Information darüber, dass ein Brief für Sie da ist. Und wo Sie den Brief abholen können. Wenn diese Information dort 2 Wochen steht, dürfen wir davon ausgehen, dass Sie den Brief bekommen haben. So steht es im Gesetz. Jobcenter Köln, die Geschäftsführung Köln, 02. Februar 2023