Wer bekommt Geld?

Wer bekommt Geld zur Sicherung vom Lebens-Unterhalt?

Sie können Geld vom Amt bekommen

zur Sicherung vom Lebens-Unterhalt.

Damit Sie genug Geld zum Leben haben.

Wenn Sie keine Arbeit haben.

Oder zu wenig Geld bekommen.

Das Geld ist für erwerbs-fähige Hilfe-bedürftige.

  • Erwerbs-fähig heißt:
    Sie können wenigstens 3 Stunden am Tag arbeiten.
    Sie sind über 15 Jahre alt.
    Sie sind höchstens 67 Jahre alt.
  • Hilfe-bedürftig heißt:
    Sie können nicht allein für sich
    und Ihre Familie sorgen.
    Zum Beispiel:
    Sie verdienen zu wenig Geld.
    Sie haben kein Geld gespart.
    Sie brauchen Geld vom Amt.
    Damit Sie genug Geld zum Leben haben.
  • Wichtig:Sie bekommen die Hilfe auch,

    wenn Sie mit jemandem zusammen leben.

  • Das heißt:Die Hilfe ist auch für
    • den Partner und die Partnerin.
    • alle Kinder unter 25 Jahren.

Wer bekommt die Hilfe nicht? In den Fällen bekommen Sie die Hilfe nicht:

  • Sie sind jünger als 65 Jahre
    und bekommen eine Alters-Rente.
  • Sie sind Ausländer oder Ausländerin.
    Und Sie haben keine Arbeits-Erlaubnis.
    Das heißt:
    Sie dürfen nicht in Deutschland arbeiten.

Ausnahme:
Sie wohnen zusammen mit einem
erwerbs-fähigen Hilfe-bedürftigen.
Zum Beispiel:
Zusammen mit Ihren Kindern.
Dann bekommen Sie Hilfe vom Amt.

  • Sie bekommen Hilfen nach dem
    Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
    Das ist ein Gesetz für Menschen aus dem Ausland.
    Die Menschen wollen in Deutschland bleiben.

Zum Beispiel:
Geduldete Flüchtlinge.
Oder Asyl-Bewerber
und Asyl-Bewerber-innen.
Das spricht man so: Asül.

Sie dürfen nicht in Deutschland arbeiten.
Sie bekommen kein Geld vom Jobcenter.
Aber Sie können andere Hilfen bekommen.

Sie sind dauerhaft erwerbs-gemindert.
Und Sie sind über 18 Jahre alt.

Erwerbs-gemindert heißt:
Sie können nicht arbeiten.

Zum Beispiel:
Weil Sie lange Zeit krank sind.
Oder weil Sie eine Behinderung haben.

  • Sie sind zurzeit erwerbs-gemindert. Sie können zurzeit nicht arbeiten.

    Sie sind über 18 Jahre alt.
    Und Sie leben nicht bei einem
    erwerbs-fähigen Angehörigen.
    Zum Beispiel: Bei Ihren Eltern.

  • Wichtig:Manchmal haben Sie zu wenig Geld zum Leben,
    aber kein Recht auf Geld vom Jobcenter.
    Dann können Sie vielleicht andere Hilfen
    von anderen Ämtern bekommen.

    Zum Beispiel: Grund-Sicherung.

    Wir beraten Sie gerne im Jobcenter.

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