Bürger-Geld-Rechner

Möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Bürger-Geld haben?

Dann nutzen Sie unsere Bürger-Geld-Rechner.

Damit bekommen Sie eine erste Einschätzung.

 

Bitte beachten Sie:

Sie können mit dem Bürger-Geld-Rechner nur ungefähr ausrechnen, ob Sie Anspruch haben.

Eine genaue Berechnung ist mit dem Bürger-Geld-Rechner nicht möglich.

Wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiter im Jobcenter.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen einen Anspruch auf Wohn-Geld und Kinder-Zuschlag erst prüfen lassen.

Nutzen Sie dafür den Wohn-Geld-Rechner.

Klicken Sie auf folgenden Link:

Wohn-Geld-Rechner

Nutzen Sie auch den Kinder-Zuschlag-Rechner.

Klicken Sie auf folgenden Link:

Kinder-Zuschlag-Rechner

Von vorne beginnen
1. Wohnen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen?
2. Wohnen Sie mit Ihren Kindern zusammen? Und Ihre Kinder sind jünger als 25 Jahre.
3. Ist jemand in Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft schwanger? Und zwar mindestens in der 13. Schwangerschafts-Woche. Bedarfs-Gemeinschaft bedeutet: Sie wohnen als Familie zusammen. Fragen Sie im Jobcenter nach, ob Sie in einer Bedarfs-Gemeinschaft wohnen.
4. Zahlen Sie Miete?
5. Bekommen Sie Geld für Ihre Arbeit?
Sie müssen alle Fragen beantworten und dann auf Speichern klicken. Dann wird das vorläufige Ergebnis angezeigt.

Sie müssen vom voraussichtlichen Anspruch alles für sich und Ihre Bedarfs-Gemeinschaft bezahlen:

  • Miete
  • Neben-Kosten
  • Heizung
  • Strom
  • Essen
  • Kleidung
  • Sonstiges
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