Kooperations-Plan und Schlichtungs-Stelle Kooperations-Plan und Schlichtungs-Stelle Wenn Sie Bürger-Geld vom Jobcenter bekommen: Dann machen Sie zusammen mit uns einen Kooperations-Plan. Was schreiben wir in den Kooperations-Plan? Wir überlegen uns, was Sie schon geschafft haben. Danach entscheiden wir, was die nächsten Schritte sind. Und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt. Wenn Sie sich nicht mit dem Jobcenter einigen können, was im Kooperations-Plan stehen soll: Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden. Eine Person von der Schlichtungs-Stelle spricht dann zusammen mit Ihnen und Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin. Die Person versucht, für alle die beste Lösung zu finden. Nach spätestens 4 Wochen soll das Problem gelöst sein. Bitte beachten Sie: Die Schlichtungs-Stelle kann nicht helfen: wenn der Kooperations-Plan schon abgeschlossen wurde wenn es um Fragen zu Geld-Leistungen geht Kontakt zur Schlichtungs-Stelle So erreichen Sie uns: per Post per Fax per Telefon Möchten Sie, dass wir Sie anrufen? Dann brauchen wir Ihre Telefon-Nummer. Klicken Sie bitte auf das Kästchen unter dem Rück-Ruf-Wunsch. Und füllen Sie bitte das Kontakt-Formular aus. Unsere Adresse: Jobcenter Köln Schlichtungsstelle Pohligstraße 3 50969 Köln Telefon-Nummer: 02 21 – 94 29-85 99 Fax-Nummer: 02 21 – 94 29-82 33 Mehr Informationen zur Schlichtungs-Stelle bekommen Sie bei der Agentur für Arbeit. Klicken Sie auf folgenden Link: Der neue Kooperations-Plan