Hier erklären wir schwere Worte
in Leichter Sprache.
Die Worte sind nach dem ABC geordnet.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Ein Anspruch ist ein anderes Wort für ein Recht.
Sie haben einen Anspruch,
wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Zum Beispiel:
Sie haben nicht genug Geld zum Leben.
Dann haben Sie in Deutschland
einen Anspruch auf Geld.
Oder andere Hilfen vom Staat.
1. Arbeit-Geber und Arbeit-Geberin
Der Arbeit-Geber die Arbeit-Geberin ist
2. Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerin
Der Arbeit-Nehmer oder
die Arbeit-Nehmerin
ist die Person,
die für eine Firma arbeitet.
Arbeits-un-fähig heißt:
Sie können nicht arbeiten.
Weil Sie krank sind.
Sie müssen sich sofort krank melden:
Wenn Sie Hilfe vom Jobcenter bekommen.
Oder wenn Sie einen Antrag gestellt haben.
Sie müssen eine Bescheinigung zeigen
von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Das nennt man auch: Attest.
In dem Attest muss stehen:
Sie sind zu krank zum Arbeiten.
In dem Attest muss auch stehen:
Wie lange Sie nicht arbeiten können.
Wenn Sie länger krank sind,
brauchen Sie ein neues Attest.
Sie müssen wieder zum Arzt
oder einer Ärztin gehen.
Melden Sie sich sofort bei uns
wenn Sie wieder arbeiten können.
Wichtig:
Auch wenn Sie arbeits-un-fähig sind:
Sie bekommen weiter Bürger-Geld.
Sie bleiben weiter in der Sozial-Versicherung.
Die Bedarfs-Gemeinschaft ist die Familie.
Zur Bedarfs-Gemeinschaft gehören zum Beispiel:
Ausnahme:
Die Kinder gehören nicht zur
Bedarfs-Gemeinschaft ihrer Eltern,
wenn sie ein eigenes Einkommen haben.
Oder wenn sie selbst ein Kind haben.
Dann sind sie eine eigene Bedarfs-Gemeinschaft
zusammen mit ihrem Kind.
Sie bekommen nur Hilfen vom Jobcenter,
wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.
Für sich und für Ihre Familie.
Deshalb prüfen wir Ihr Einkommen.
Sie müssen uns Infos zu Ihrem Einkommen geben.
Wir brauchen die Infos auch von Ihrer Familie.
Also: von allen Personen in Ihrem Haushalt.
Dazu gehören:
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
Das Jobcenter kann Ihnen einen Zuschuss zahlen.
Wenn Sie eine Arbeit anfangen wollen.
Das nennen wir: Einstiegs-Geld.
Das heißt:
Sie bekommen mehr Geld vom Jobcenter.
Damit können Sie eine eigene Arbeit anfangen.
Das Ziel vom Einstiegs-Geld ist:
Sie verdienen später eigenes Geld mit der Arbeit.
Sie brauchen später keine Hilfe mehr vom Jobcenter.
Sie sind nicht mehr hilfe-bedürftig.
Das Jobcenter entscheidet alleine,
ob Sie das Einstiegs-Geld brauchen.
Sie haben keinen Anspruch auf das Geld.
Wir müssen Ihnen kein Geld geben.
Sie bekommen das Einstiegs-Geld
höchstens 2 Jahre.
zusätzlich zu Ihrem Einkommen.
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt ab von
Erwerbs-gemindert ist:
Wer wegen Krankheit oder Behinderung
nicht 3 Stunden am Tag arbeiten kann.
Nicht erwerbs-gemindert ist:
Wer 6 Stunden am Tag arbeiten kann.
Das steht in Paragraf § 43
vom Sozial-Gesetz-Buch 6.
Die Abkürzung dafür ist: SGB 6.
Es gibt auch einen Frei-Betrag
für notwendige Anschaffungen.
Notwendige Anschaffungen sind zum Beispiel:
Es gibt Frei-Beträge zur Alters-Vorsorge.
Das bedeutet:
Sie haben Geld fürs Alter gespart.
Das nennen wir: Alters-Vorsorge.
Dann verlieren Sie Ihre Arbeit.
Sie bekommen Hilfe vom Amt.
Das Amt prüft:
Wie viel Geld Sie haben.
Wenn Sie viel Geld haben,
bekommen Sie kein Geld vom Amt.
Sie müssen erst Ihr eigenes Geld ausgeben.
Aber:
Wenn Sie Geld fürs Alter gespart haben,
dann dürfen Sie das Geld behalten.
Dann bekommen Sie Geld vom Amt.
Sie haben eine Riester-Rente gemacht.
Sie haben Geld in die Rente eingezahlt.
Das Geld wird nicht angerechnet.
Sie dürfen das Geld fürs Alter behalten.
Das nennen wir: Anrechnungs-frei.
Wichtig: Sie dürfen das Geld fürs Alter nicht vorher ausgeben.
Frei-Betrag heißt:
Wir zählen das Geld nicht zu Ihrem
Einkommen oder Vermögen.
Allgemeiner Frei-Betrag
Der allgemeine Frei-Betrag ist immer unterschiedlich.
Das kommt darauf an, wie alt Sie sind.
Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin
bekommen für jedes Lebens-Jahr
einen Frei-Betrag.
Das ist eine Vereinbarung
zwischen Ihnen
und dem Jobcenter.
Ko-operation heißt:
Wir arbeiten zusammen.
In der Vereinbarung steht:
Wie wir Ihre Eingliederung in Arbeit erreichen.
Wie Sie wieder Arbeit finden.
Welche Hilfen Sie dabei brauchen.
Was das Jobcenter tun muss.
Und was Sie tun müssen.
Damit Sie schnell wieder eine Arbeit bekommen.
Die Vereinbarung gilt meistens für 6 Monate.
Wir können die Vereinbarung auch verlängern.
Wenn Sie längere Zeit Hilfe brauchen.
Leistungen ist ein schweres Wort für Hilfen.
Es gibt verschiedene Leistungen
für Menschen ohne Arbeit.
Sie sollen den Menschen helfen.
Wenn sie keine Arbeit haben.
Wenn sie eine neue Arbeit suchen.
Es gibt noch mehr Hilfen:
Sie brauchen Geld für die Fahrt zu
Vorstellungs-Gesprächen.
Das nennen wir: Reise-Kosten.
Sie können die Kosten zurück bekommen.
Wenn Sie uns die Belege für die Kosten zeigen.
Fahr-Karten oder Rechnungen.
Es gibt auch:
Wichtig: Sie haben keinen Anspruch auf die Hilfe. Das Jobcenter entscheidet, ob Sie die Hilfe bekommen.
Es gibt bei uns eine Leistungs-Abteilung.
Sie kümmert sich um die Leistungen
für die Kunden und Kund-innen.
Zum Beispiel
Wer welche Hilfe bekommt.
Wer wie viel Geld bekommt.
Sie können uns anrufen.
Bei Fragen zu Ihren Leistungen.
Sie können einen Termin machen.
In der Eingangs-Zone vom Jobcenter.
Oder Sie rufen beim Service-Center an.
Telefon-Nummer:
02 21 / 9 64 43-4 01
Montag bis Freitag
von 8 bis 18 Uhr
Sie haben ein Recht auf Hilfen.
Recht auf Bürger-Geld haben
alle Personen
Die Leistungen können auch Angehörige bekommen,
die mit diesen Personen zusammen leben.
Angehörige sind Menschen aus der Familie.
Achtung:
Ihr Anspruch entfällt,
wenn Sie ohne Erlaubnis vom Jobcenter
außerhalb von Ihrem Wohn-Ort sind.
Sie müssen sich vorher im Jobcenter melden.
Wenn Sie längere Zeit weg sind.
Sonst bekommen Sie kein Geld mehr!
Kein Recht auf Bürger-Geld haben
Sie bekommen Bürger-Geld
solange Sie die Hilfe brauchen.
Die Hilfe ist zeit-lich un-begrenzt.
Das heißt: Wenn Sie die Hilfe brauchen,
bekommen Sie die Hilfe Ihr Leben lang.
Aber wir prüfen immer wieder,
ob Sie noch Hilfe brauchen.
Wir bewilligen die Hilfe meistens für 6 Monate.
Sie bekommen eine Zusage für 6 Monate.
In den 6 Monaten bekommen Sie Hilfen.
Das nennen wir: Bewilligungs-Zeitraum.
Dann prüfen wir wieder, ob Sie noch Hilfe brauchen.
Manchmal wird der Bewilligungs-Zeitraum verkürzt.
Ihre Bewilligung gilt nicht für 6 Monate.
Zum Beispiel: Wenn klar ist,
dass Sie nur kurze Zeit Hilfe brauchen.
Weil Sie dann wieder arbeiten.
Dann bekommen Sie die Hilfen nur
bis Sie wieder arbeiten.
Manchmal ist auch eine Verlängerung möglich.
dass Sie lange Zeit Hilfe brauchen.
Weil Sie lange Zeit nicht arbeiten können.
Dann prüfen wir nicht alle 6 Monate.
Leistungs-Missbrauch heißt:
Jemand betrügt das Amt.
Er bekommt Hilfen vom Amt,
obwohl er kein Recht darauf hat.
Die Hilfen werden mit Steuer-Geld bezahlt.
Das Steuer-Geld soll nicht verschwendet werden.
Wir prüfen deshalb genau,
ob jemand die Hilfe wirklich braucht.
Wir achten auf Betrüger und Betrügerinnen.
Sie bekommen eine Strafe.
Wenn wir heraus finden,
dass Sie betrügen!
Wir arbeiten dafür zusammen
mit anderen Ämtern.
Wir arbeiten auch mit moderner Technik.
Mit elektronischer Daten-Verarbeitung.
Wir nutzen Infos über Sie.
Infos aus dem Internet.
Infos von anderen Ämtern.
Das ist erlaubt.
Mehr-Bedarfe sind zusätzliche Kosten.
Wir bezahlen manchmal zusätzliche Kosten.
Sie bekommen das Geld
zusätzlich zu Ihrer Regel-Leistung.
Die Kosten für alle Mehr-Bedarfe
müssen kleiner sein
als die Regel-Leistung.
Wenn Sie Hilfen vom Jobcenter bekommen,
müssen Sie sich bei uns melden.
Das nennen wir: Melde-Pflicht.
Sie müssen sich vielleicht untersuchen lassen
von einem Arzt oder einer Ärztin.
Das hilft uns beim Entscheiden.
Wenn wir prüfen müssen:
Ob Sie ein Recht auf die Hilfen haben.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ob Sie wirklich hilfe-bedürftig sind.
Wir entscheiden dann:
Ob Sie Hilfen bekommen.
Oder nicht.
Das Jobcenter kann bestimmen:
Die Melde-Pflicht wirkt bei Krankheit
am 1. Tag der Arbeits-fähigkeit weiter.
Sie müssen sich am 1. Arbeits-Tag
persönlich bei uns melden.
Die Melde-Pflicht gilt auch:
Wenn Sie Widerspruch einlegen.
Oder wenn Sie klagen.
Wenn Sie nicht kommen können
melden Sie sich bitte sofort.
Sagen Sie uns:
Warum Sie nicht kommen können.
Dann bekommen Sie keine Strafe.
Sie müssen sich nicht melden.
Andere Personen aus Ihrer Familie
können Sie beim Jobcenter melden.
Wenn Sie nicht persönlich kommen können.
Sie brauchen vorher eine Erlaubnis vom Jobcenter.
Bevor Sie einen neuen Miet-Vertrag unterschreiben.
Manchmal übernehmen wir auch Miet-Schulden.
Miet-Schulden heißt:
Sie können Ihre Miete nicht bezahlen.
Deshalb haben Sie Schulden
bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.
Manchmal bezahlen wir die Schulden für Sie.
Sie bekommen von uns nur ein Darlehen.
Wir leihen Ihnen das Geld nur.
Sie müssen das Geld zurück zahlen.
Dafür machen wir einen Vertrag mit Ihnen.
Das sind die Voraussetzungen dafür:
Sie müssen sofort alle Änderungen melden.
Das nennen wir: Mitteilungs-Pflicht.
Sie müssen das von selbst tun.
Wir können Sie nicht daran erinnern.
Manchmal sagt Ihre Firma:
Wir melden Sie beim Jobcenter.
Sie brauchen sich nicht melden.
Hören Sie nicht darauf.
Verlassen Sie sich nicht auf Andere.
Das ist alleine Ihre Aufgabe!
Sie sind dazu verpflichtet.
Sie müssen sich bei uns melden.
Sie müssen alle Angaben machen.
Die Angaben müssen vollständig sein.
Sie dürfen keine falschen Angaben machen.
Sie müssen alle Änderungen sofort mitteilen.
Wenn Sie das nicht tun,
müssen Sie vielleicht Geld zurück zahlen.
Wenn wir Ihnen zu viel Geld zahlen.
Weil wir keine neuen Infos bekommen.
Dann müssen Sie das Geld zurück zahlen.
Manchmal bekommen Sie auch Geld zurück.
Wenn Ihre Rente rück-wirkend bewilligt wurde.
Sie haben aufgehört zu arbeiten.
Sie haben jetzt das Recht auf eine Rente.
Wenn wir die Info zu spät bekommen,
bekommen Sie vielleicht Geld zurück.
Sie bekommen rück-wirkend mehr Geld von uns.
Sie müssen sich bei uns melden, wenn
Mitwirkungs-Pflicht heißt:
Sie müssen mit helfen.
Wenn wir Ihren Fall prüfen.
Sie müssen alle Fragen beantworten.
Wenn wir Infos von anderen Personen brauchen
müssen Sie das vorher erlauben.
Wir brauchen keine Erlaubnis von Ihnen
wenn wir Infos über Sie bekommen
Sie müssen die Papiere selbst mit bringen.
Urkunden oder Nachweise.
Oder Sie sagen uns, wo wir die Papiere finden.
Wir helfen Ihnen im Notfall.
Sie bekommen in Notfällen
eine Sach-Leistung
oder Geld vom Amt.
Damit Sie nicht mehr in Not sind.
Damit Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen.
Sie bekommen die Hilfe als Darlehen.
Wir leihen Ihnen das Geld.
Das Geld wird dann abgezogen
von Ihrer Regel-Leistung.
Sie bekommen im nächsten Monat
weniger Geld vom Jobcenter.
Sie müssen zuerst zum Orientierungs-Service.
Wenn Sie zum 1. Mal im Jobcenter Köln sind.
Sie bekommen einen Termin in der Eingangs-Zone.
Wir betreuen Neu-Kunden und Neu-Kundinnen.
Wenn Sie Ihren Antrag beim Jobcenter abgeben.
Wenn Sie Bürger-Geld beantragen.
Sie bekommen ein Bewerber-Paket.
Schreiben Sie darin alle Infos über sich auf.
Bringen Sie Ihr fertiges Bewerber-Paket zum Termin mit.
Das hilft uns.
Dann können wir Sie besser beraten.
Überlegen Sie vor dem Gespräch:
was Sie arbeiten wollen und können.
Was passiert im 1. Gespräch?
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für einen Paragraf ist: §
Sie leihen sich Geld.
Sie können das Geld nicht zurück zahlen.
Sie haben Schulden.
Dann werden Sie vielleicht gepfändet.
Sie verlieren Ihr Geld oder Ihre Sachen.
Damit werden Ihre Schulden bezahlt.
Geld vom Jobcenter kann auch verpfändet werden.
Bürger-Geld oder Sozial-Geld.
Sie müssen Ihre Schulden mit dem Geld bezahlen.
Aber es gibt eine Pfändungs-Frei-Grenze.
Sie dürfen einen Teil von Ihrem Geld behalten.
Die Pfändungs-Frei-Grenze ist unterschiedlich.
Sie wird vom Jobcenter festgelegt.
Wenn wir Geld auf Ihr Bank-Konto überweisen,
kann das Geld erst nach 7 Tagen gepfändet werden.
Solange muss Ihnen die Bank das Geld auszahlen.
Sie bekommen Hilfe vom Jobcenter.
Wenn Sie keine Arbeit haben.
Aber Sie haben auch Pflichten.
Sie bekommen jeden Monat Geld vom Jobcenter.
Damit Sie genug Geld zum Leben haben.
Das nennen wir: Regel-Leistung.
Mit dem Geld müssen Sie alles bezahlen,
was Sie zum Leben brauchen.
Dazu sagen wir: Sicherung vom Lebens-Unterhalt.
Das Geld ist auch für die Freizeit.
Zum Beispiel die Kosten für
Dazu sagen: Teilnahme am kulturellen
und gesellschaftlichen Leben.
Das Geld ist für alle Kosten im täglichen Leben.
Manche Kosten sind ein-malig.
Zum Beispiel: Kosten für ein Konzert.
Manche Kosten zahlen Sie jeden Monat.
Zum Beispiel: Kosten für das Internet.
Sie bekommen jeden Monat den gleichen Betrag.
Mit dem Geld müssen Sie alle Kosten bezahlen.
Es ist immer unterschiedlich
wie viel Geld Sie bekommen:
Mehr Geld bekommen:
Weniger Geld bekommen:
Mehr Infos zur Regel-Leistung
Manchmal bekommen Sie Sach-Leistungen.
Zum Beispiel: Gutscheine vom Jobcenter.
Sie bekommen kein oder weniger Geld.
Sie bekommen Sach-Leistungen statt Geld.
Wegen un-wirtschaftlichem Verhalten.
Sie geben zu viel Geld aus.
Sie verbrauchen das Geld zu schnell.
Ihre Kosten sind zu hoch.
Das Geld vom Jobcenter reicht nicht.
Das nennen wir: un-wirtschaftliches Verhalten.
Dann bekommen Sie nur noch Sach-Leistungen.
Gutscheine zum Einkaufen.
Sie bekommen Sozial-Geld:
Wenn Sie selbst nicht erwerbs-fähig sind.
Aber mit Erwerbs-fähigen zusammen leben.
Zum Beispiel: Kinder.
Kinder bekommen Sozial-Geld.
Kinder sind nicht erwerbs-fähig.
Das heißt: Sie können nicht arbeiten.
Aber Kinder leben bei Ihren Eltern.
Ihre Eltern sind erwerbs-fähig.
Das heißt: Ihre Eltern können arbeiten.
Sozial-Geld bekommen manchmal auch:
Personen, die Rente bekommen.
Weil sie nicht mehr arbeiten können.
Das nennen wir: Erwerbs-Minderung.
Sie bekommen genauso viel Geld
wie beim Bürger-Geld.
Sie bekommen die gleichen Hilfen.
Es gibt die gleichen Mehr-Bedarfe.
Sie können beim Jobcenter sagen,
wenn Sie mehr Geld brauchen.
Weil Sie schwanger sind.
Oder weil Sie besonderes Essen brauchen.
Dazu sagen wir: Mehr-Bedarfe.
Die Mehr-Bedarfe beim Sozial-Geld
sind wie beim Bürger-Geld.
Mehr Infos dazu stehen unter: Mehr-Bedarfe.
Zum Sozial-Geld gehören:
Das Jobcenter kann Ihnen auch
bei einem Umzug helfen.
Wir übernehmen die Kosten für:
Sie brauchen dafür eine Erlaubnis vom Jobcenter.
Sie brauchen ein Papier, auf dem steht:
Das Jobcenter bezahlt die Kosten für die neue Wohnung.
Erst dann dürfen Sie den Miet-Vertrag unterschreiben.
Sie bekommen die Erlaubnis nur:
Sie können Widerspruch einlegen.
Wenn Sie mit einer Entscheidung
nicht einverstanden sind.
Dazu haben Sie 1 Monat Zeit.
Sie können persönlich ins Jobcenter gehen.
Oder Sie schicken den Widerspruch
mit der Post an das Jobcenter.
Wir prüfen die Entscheidung dann nochmal.
Wenn wir Ihren Widerspruch ablehnen,
bekommen Sie von uns einen Brief.
Dazu sagen wir: Widerspruchs-Bescheid.
Sie können gegen den Bescheid klagen.
Wir schicken Ihnen auch eine
Rechts-Behelfs-Belehrung.
In der Rechts-Behelfs-Belehrung steht:
Widerspruch und Klage haben
keine auf-schiebende Wirkung.
Der Bescheid gilt trotzdem.
Auch wenn Sie dagegen klagen.
Oder Widerspruch einlegen.
Sie müssen tun,
was im Bescheid steht.
Termine und Fristen einhalten.
Das gilt nicht für Rück-Zahlungen.
Rück-Zahlung heißt:
Sie haben zu viel Geld bekommen.
Sie bekommen einen Bescheid vom Amt.
Im Bescheid steht:
Sie müssen Geld zurück zahlen.
Sie können dagegen Widerspruch einlegen.
Und Sie können dagegen klagen.
Dann müssen Sie das Geld nicht zurück zahlen
bis die Sache geklärt ist.
Sie müssen jede zu-mut-bare Arbeit annehmen.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen.
Also jede Arbeit, die Sie machen können.
Die Arbeit muss anständig sein.
Sie müssen sich nicht ausziehen.
Sie müssen nichts Peinliches tun.
Es ist zumut-bar:
Wenn Sie weniger Geld bekommen als üblich.
Aber der Lohn darf nicht zu niedrig sein.
Der Lohn darf nicht gegen das Gesetz sein.
Die Gesetze dazu stehen im
Sozial-Gesetz-Buch 2.
In Paragraf § 10.
Arbeit ist manchmal nicht zu-mut-bar.
Sie können manchmal nicht arbeiten.