Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain jobcenterkoeln.de veröffentlichten Website des Jobcenter Köln.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 11.01.2021 bis 29.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Auf der Kontaktseite bieten wir zusätzlich zu den Adressen eine Karte an, auf der die Standorte des Jobcenters in Köln angezeigt werden. Die Karte wird über einen externen Anbieter eingebunden und ist nicht barrierefrei.
    Neben der Karte bieten wir barrierefreie Adressen der Standorte an.
  • Viele der Formulare sind keine barrierefreien PDF-Dokumente. In einigen Fällen finden Sie diese Inhalte zusätzlich auf unseren Seiten, die barrierefrei sind.
    Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf jobcenterkoeln.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
  • Videos auf www.jobcenterkoeln.de sind in der Regel untertitelt, es sei denn sie werden von externen Anbietern bereitgestellt.

 

Daran arbeiten wir:

  • Zukünftig sollen alle wichtigen Inhalte der Website auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

 

Diese Erklärung wurde am 16.02.2021 erstellt und zuletzt am 20.12.2022 aktualisiert.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns  an:

Digitalisierung
Inken Sommer
Tel.: (0221) 9429 8719
Mail: jobcenter-koeln.digitalisierung@jobcenter-ge.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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