Der Kund*innenbeirat im Jobcenter Köln

Auf dieser Seite möchten wir Sie über unseren Kund*innenbeirat informieren.

  • Bekommen unsere Kundinnen und Kunden die Hilfe, die sie brauchen?
  • Wie denken die Menschen über das Jobcenter?
  • Was kann das Jobcenter Köln besser machen?

Das sind die Fragen, die wir im Kund*innenbeirat zum Beispiel stellen möchten.
Denn wir möchten wissen, was wir schon gut machen – und was wir besser machen können.

Als Kundin bzw. Kunde des Jobcenter Köln können Sie sich jederzeit bewerben.

Machen Sie mit, wir freuen uns auf Sie.

Jobcenter Köln Was ist… der Kund*innenbeirat

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Noch Fragen?

Rufen Sie uns an: (0221) 9429 8500

Mo. – Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr

Jetzt für die Mitgliedschaft im Kund*innenbeirat bewerben.

Berichte aus dem Kund*innenbeirat

Juli 2024

Am 01.07.2024 fand die letzte Sitzung des Kund*innenbeirates in bisheriger Zusammensetzung statt. Der Kund*innenbeirat im Jobcenter Köln wurde im Juli 2022 gegründet. Die Mitgliedschaft dauert längstens 2 Jahre, deshalb mussten ein Paar Mitglieder ausscheiden. Die Geschäftsführung bat diese Mitglieder um ihre Rückmeldung darüber, was ihnen am Kund*innenbeirat gut gefallen hat und was noch verbessert werden kann. Mit diesem wertvollen Feedback wird der Kund*innenbeirat im Jobcenter fortgeführt. Alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters sind eingeladen, sich um eine Mitgliedschaft zu bewerben. An dieser Stelle möchte die Geschäftsführung den ausgeschiedenen Mitgliedern nochmal herzlich für ihr Engagement und die gewinnbringende Zusammenarbeit danken und wünscht alles Gute für die Zukunft.

Am 19.03.2024 fragte die Geschäftsführung im Kund*innenbeirat „Was brauchen unsere Kundinnen und Kunden von uns, bevor sie sich bei Arbeitgeber*innen vorstellen, zum Beispiel auf Bewerbertagen oder in Bewerbungsgesprächen? Was können wir tun, um sie zu unterstützen?“

Eine kleine Arbeitsgruppe des Kund*innenbeirats hatte sich dazu vorab schon ein paar Gedanken gemacht. Das Ergebnis wurde vorgestellt und es erfolgte ein Austausch dazu.

Am 12.12.2023 fand ein Austausch zum Thema Einfache Sprache in Schreiben und Bescheiden des Jobcenters statt. Die Geschäftsführung fragte „Welche Erfahrungen haben Sie mit unseren Schreiben gemacht? Was finden Sie als Kund*innen schwierig an unseren Schreiben, was sollten wir verändern, damit sie verständlicher sind?“

Die Mitglieder gaben ihr Feedback und machten Vorschläge für eine Verbesserung.
Diese wird das Jobcenter Köln in seine weiteren Überlegungen zu diesem Thema aufnehmen.

Am 29.08.2023 bat die Geschäftsführung des Jobcenter Köln die Mitglieder des Kund*innenbeirats um Feedback zur Gestaltung der Jobcenter- Liegenschaften und -Räume. Was daran ist schon gut und was sollte verändert werden?
Die spannenden Anregungen und Ideen nimmt das Jobcenter Köln mit in seine weiteren eigenen Überlegungen zu diesem Thema.

Das Jobcenter Köln wurde gefragt, ob der Kunden*innenbeirat des Jobcenter Köln, seine Meinung zum (ab 01.07.2023) neuen Kooperationsplan abgeben wolle. Am 12.04.2023 hat der Kund*innenbeirat dazu sein Feedback und wertvolle Anregungen zusammengetragen, die an die zuständigen Stellen weitergegeben wurden.

Bei der weiteren Entscheidung über den Kooperationsplan ist diese Rückmeldung mit eingeflossen.

Im Treffen am 07.03.2023 beschäftigte sich der Kund*innenbeirat mit dem Thema Qualifizierung. Die Mitglieder tauschten sich über ihre Erfahrungen mit der Geschäftsführung aus und gaben Anregungen. Das nächste Treffen wird nach den Sommerferien stattfinden.

November
Das dritte Treffen des Kund*innenbeirats am  29.11.2022 diente dem Austausch zum Thema „Beratung“. Die Geschäftsführung erhielt wichtige Einblicke darüber, welche Erfahrungen die Mitglieder des Kund*innenbeirats mit Beratung im Jobcenter Köln gemacht haben.
Das nächste Treffen ist für den 07.03.2023 geplant.

September
Die Mitglieder des Kund*innenbeirats im Jobcenter Köln haben sich am 08.09.2022 wieder mit der Geschäftsführung getroffen. Es erfolgte ein reger Austausch zum Thema „Erreichbarkeit des Jobcenter Köln“. Die Geschäftsführung hat wertvolle Rückmeldungen und Anregungen zu diesem Thema erhalten und wird diese nun Jobcenter-intern weiter besprechen. Der Kund*innenbeirat wird sich in diesem Jahr voraussichtlich nochmal im Herbst treffen.

Juli
Die Mitglieder des ersten Kund*innenbeirats im Jobcenter Köln haben sich am 07.07.22 mit der Geschäftsführung getroffen. Das Treffen galt dem Kennenlernen und ersten Absprachen über die weitere Zusammenarbeit.

Fragen zum Kund*innenbeirat

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Kund*innenbeirat im Jobcenter Köln und die Antwort darauf.

Der Kund*innenbeirat des Jobcenter Köln ist Ratgeber für das Jobcenter Köln.

Er besteht aus bis zu 16 Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Sie vertreten die Interessen aller Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln.

Der Kund*innenbeirat hilft dem Jobcenter dabei, seine Kundinnen und Kunden zielgerichteter und passender unterstützen zu können.

Der Kund*innenbeirat berät das Jobcenter Köln.

Er entwickelt Vorschläge, die die Angebote, die Kommunikation und die Services für die Kundinnen und Kunden verbessern können.

Er gibt Feedback zu neuen Ideen des Jobcenters und wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Angebote und Services.

Sie können am Kund*innenbeirat teilnehmen, wenn Sie Kundin oder Kunde des Jobcenter Köln und volljährig sind.

Um Mitglied werden zu können, schicken Sie uns Ihre Bewerbung.

Sie können sich jederzeit ganz einfach über unser Online-Bewerbungsformular bewerben.
Sie können auch das Bewerbungsformular nutzen und es per Post an das Jobcenter Köln, Kund*innenbeirat, Scheidtweilerstr. 4, 50933 senden.

Die Auswahl erfolgt aus der Gruppe der Bewerber*innen, die sich schriftlich beworben haben. Der Kund*innenbeirat soll einen Querschnitt der Kund*innenstruktur im Jobcenter Köln abbilden. Das Jobcenter versucht verschiedene Altersgruppen, Stadtteile, Berufsgruppen, etc. auszuwählen, um eine repräsentative Gruppe zusammenzustellen.

Ein wichtiges Auswahlkriterium ist aber auch die Motivation der interessierten Kund*innen für eine Teilnahme am Beirat. Deshalb sollten Bewerber*innen auf dem Bewerbungsbogen die Gründe aufschreiben, warum sie Mitglied des Beirats sein wollen.

Die Mitgliedschaft im Kund*innenbeirat beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Eine erneute Ernennung durch die Geschäftsführung des Jobcenters ist einmal möglich.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit, das heißt auch mit sofortiger Wirkung, auf eigenen Wunsch beendet werden. Sie endet automatisch, wenn ein Beiratsmitglied nicht mehr Kunde/ Kundin des Jobcenter Köln ist. Endet der Leistungsbezug durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, kann die Mitgliedschaft mit Einverständnis des Mitglieds noch weitere 6 Monate fortgeführt werden.

Freiwerdende Plätze werden zunächst mit Bewerber*innen aus der Nachrücker*innen-Liste besetzt. Geht das nicht, erfolgt die Besetzung über das reguläre Bewerbungsverfahren.

Bewerber*innen, die nicht sofort berücksichtigt werden können, merkt sich das Jobcenter auf einer Liste vor, damit sie die Möglichkeit haben, auf einen frei gewordenen Platz „nachrücken“ zu können.

Diese Bewerber*innen erklären sich schriftlich damit einverstanden, dass sie auf der Liste stehen. Die dafür erforderliche Einverständniserklärung geben Sie schon mit Ihrer Bewerbung ab.

Der Kund*innenbeirat des Jobcenter Köln trifft sich grundsätzlich viermal im Jahr. Bei aktuellen Anlässen lädt das Jobcenter Köln auch zu zusätzlichen Sitzungen ein.

Die Termine für die Sitzungen werden in Abstimmung mit allen Mitgliedern so gewählt, dass möglichst alle teilnehmen können.

Die Sitzungen finden regelmäßig im Jobcenter Köln statt. Es können aber auch abweichende Sitzungsorte oder Formate (z.B. telefonisch oder digital) festgelegt werden.

Die Teilnahme am Kund*innenbeirat ist ehrenamtlich, also ohne Bezahlung.

Jedes Mitglied erhält nach erfolgter Teilnahme an den Sitzungen auf Antrag eine Erstattung der angemessenen Fahrtkosten.

Der Kund*innenbeirat wurde gegründet, damit sich das Jobcenter Köln in regelmäßigen Abständen mit Kund*innen austauschen kann. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst alle Mitglieder an diesen Treffen teilnehmen. Eine Absage aus wichtigem Grund (Urlaub, Krankheit, anderweitige terminliche Verhinderung, etc.) ist im Vorfeld an den/ die Ansprechpartner*in zu kommunizieren.

Ja, das ist möglich. Je nachdem, welche Themen besprochen werden sollen, können zum Beispiel Expert*innen teilnehmen.

Ja. Die Geschäftsführung leitet und moderiert die Sitzungen des Kund*innenbeirats. Sie nimmt also regelmäßig selbst teil, um mit den Kund*innen persönlich in den Austausch zu kommen.

Das Jobcenter Köln möchte erfahren, wie seine Kund*innen die Qualität der Produkte, des Service und das Image des Jobcenters einschätzen. Der Beirat kann so dazu beitragen, dass das Jobcenter Köln die Erwartungen seiner Kund*innen kennt. Denn das Jobcenter Köln möchte Menschen zielgerichtet und passgenau helfen und damit gemeinsamen Erfolg erreichen.

Die Themen des Beirats sollen dazu beitragen, das Angebot, die Kommunikation und die Services für die Kund*innen zu verbessern.

Ja. Damit die Mitglieder sich auf die Themen einstellen können, wenn sie möchten, erhalten sie alle erforderlichen Informationen im Vorfeld zu den Sitzungen.

Wer Freude daran hat, sich mit eigenen Ideen dabei einzubringen, das Jobcenter Köln noch näher an seine Kundinnen und Kunden heran zu bringen, der ist im Kund*innenbeirat genau richtig:

Die Mitglieder des Kund*innenbeirats erhalten vertiefte Einblicke in die Prozesse und Planungen des Jobcenter Köln. Die Beiratsmitglieder sind Vermittler*innen zwischen dem Jobcenter Köln und den Kund*innen des Jobcenters. Sie helfen dem Jobcenter dabei, die Bedürfnisse seiner Kundinnen und Kunden besser zu verstehen.

Sie entwickeln eigene Vorschläge und Ideen, wie das Jobcenter Köln noch kund*innen-näher werden kann, wie sich das Handeln des Jobcenters besser erklären lässt und was das Jobcenter tun kann, um seine Kundinnen und Kunden noch besser zu unterstützen.

Die Vorschläge des Beirats werden Jobcenter-intern an die zuständigen Bereiche weitergeleitet, die diese bewerten und dazu dem Kund*innenbeirat Rückmeldung geben. Die Vorschläge sind als Empfehlungen zu verstehen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Jobcenter Köln
Büro der Geschäftsführung

telefonisch: (0221) 9429 8500
Mo. – Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr

schriftlich: Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln

Satzung des Kund*innenbeirats im Jobcenter Köln

Der Kund*innenbeirat bringt die Perspektive der Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln ein. Auf Grundlage dieser Satzung sollen alle Beteiligten vertrauensvoll, kooperativ und fair zusammenarbeiten.

Regeln für die Zusammen-Arbeit im Beirat

Alle sollen gut zusammen-arbeiten.
Wir haben Regeln für die Zusammen-Arbeit im Beirat.
Die Regeln stehen in dieser Satzung.
Eine Satzung ist ein Papier mit Regeln.

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